Einreise mit dem Hund nach Dänemark

Viele Hundebesitzer sind durch das dänische Hundegesetz verunsichert. Hier sind die konkreten Einreisebestimmungen nach der Gesetzesänderung.

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Allgemein gelten für die Einreise mit Hund nach Dänemark die EU-Richtlinien:

Chip oder Tattoowierung
EU-Heimtierausweis
Gültige Tollwutimpfung

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Es gibt keine vorgeschriebenen Routen um nach Dänemark einzureisen. Höchstwahrscheinlich wird man überhaupt nicht mit dem Hund kontrolliert. Dennoch haben viele Hundebesitzer Angst vor Reisen nach Dänemark. Die Angst liegt wahrscheinlich in dem recht strengen Hundegesetz. Dieses Hundegesetz wurde zum 1. Juli 2014 in großen Teilen geändert.

So dürfen Grundbesitzer streunende Hunde nicht mehr einfach auf ihrem Eigentum erschießen. Wiederholtes Streunen kostet den Hundebesitzer nun 270,- Euro Strafe. Auch darf die dänische Polizei nicht mehr alleine beurteilen was ein gefährlicher Hund ist und welches Tier eingeschläfert wird. Diese Einstufung muss nun von einem Sachverständigen vorgenommen werden. Dies betrifft vor allem den “Bissverletzungsparagraphen“.

Dazu schreibt das dänische Aussemministerium:

Wenn ein Hund, der nach Dänemark im Urlaub mitgebracht wurde, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, ist es die Polizei, die konkret einschätzt und entscheidet, inwieweit es sich um eine Bissverletzung handelt und ob diese so schwerwiegend ist, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Durch die neuen Regelungen hat der Hundebesitzer die Möglichkeit, das Hinzuziehen eines Hundesachverständigen zu verlangen, bevor die Polizei ihre Entscheidung trifft. Auch die Umstände, unter denen der Biss zustande gekommen ist, müssen in das Gutachten des Sachverständigen eingehen, beispielsweise ob der Biss während eines Spiels oder Ähnlichem vorgefallen ist.

Weiterhin als gefährliche Rassen bleiben eingestufft:

  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Situationen, in denen verbotene Rassen eingeführt werden dürfen

Der Hund wurde vor 2010 angeschafft. Wenn der Hund spätestens vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde, darf er nach Dänemark mitgebracht werden. Dokumente, die den Zeitpunkt der Anschaffung bestätigen, müssen mitgeführt werden. Der Hund muss an einer Leine mit einer maximalen Länge von zwei Metern und mit einem Maulkorb geführt werden, wenn er sich in Gegenden aufhält, die öffentlich zugängig sind.Das bedeutet, dass der Hund sich ohne Leine auf privatem, geschlossenen Grund bewegen darf. Er muss aber angeleint werden, sobald es sich um offenes Areal wie beispielsweise einen Campingplatz oder ein nicht-eingezäuntes Sommerhausgrundstück handelt.

Ansonsten gilt:

  • Der Hund muss angeleint sein (max. 2 Meter Leine)
  • Der Hund muss einen Maulkorb tragen.
  • Nachfrage müssen Dokumente vorgewiesen werden können, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Hund vor dem 17.März 2010 angeschafft haben.

Es ist zu beachten, dass die Rassen Pittbull Terrier und Tosa Inu nicht mitgebracht werden dürfen, da sie in Dänemark seit 1991 verboten sind.

Durchreisende Hunde

Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, die allein auf der Durchreise sind. Der Transport von Hunden, die laut Gesetz verboten sind, ist somit weiterhin erlaubt, wenn die Hunde nicht das Transportmittel verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels, wenn es nötig ist, mit dem Hund auszutreten – und wenn der Transport ohne unnötig längere Aufenthalte im Land durchgeführt wird.

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